Negative Bewertung löschen lassen vom Anwalt
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Wir schützen Ihren guten Ruf.
Verlassen Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung als Anwaltskanzlei für Medien- und Internetrecht.
≈ 90%
In 3 Schritten negative Bewertung löschen lassen
Unkompliziert
Sie übermitteln uns die zu löschenden Bewertungen.
Für eine präzise juristische Bewertung benötigen wir genaue Angaben dazu, welche Bewertung Sie löschen lassen wollen.
Übermitteln Sie uns diese mit dem Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail mit den Links zu den Bewertungen.
Schnell
Kostenloses Gespräch mit spezialisiertem Anwalt.
Einer unserer spezialisierten Anwälte wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir, wie die Bewertungen schnell und effizient gelöscht werden können.
Dabei unterbreiten wir Ihnen ein speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.
Spezialisiert
Rundum Service für die Löschung negativer Bewertungen.
Wenn Sie uns mit der Löschung der Bewertungen beauftragen, reichen wir ein juristisch fundiertes Beanstandungsschreiben bei dem jeweiligen Bewertungsportal ein und übernehmen die weitere Kommunikation.
Wir bieten Ihnen einen rechtlichen Rundum-Service zur Löschung Ihrer schlechten Bewertungen.
Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Das sagen Mandanten über uns
Bewertung löschen lassen zu Festpreisen
Unsere Festpreise sind transparent und richten sich nach Bewertungsportal und Anzahl der zu löschenden Bewertungen.
1 bis 3 Google Bewertungen
- Kostenloses Erstgespräch
- Soforthilfe
- Schnell und unkompliziert
- Erfolgsquote ca. 90%
- Bearbeitung durch einen (Fach-)Anwalt
- Festpreis
- Volle Kostentransparenz
4 bis 10 Google Bewertungen
- Kostenloses Erstgespräch
- Soforthilfe
- Schnell und unkompliziert
- Erfolgsquote ca. 90%
- Bearbeitung durch einen (Fach-)Anwalt
- Festpreis
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Ab 11 Google Bewertungen
- Kostenloses Erstgespräch
- Soforthilfe
- Schnell und unkompliziert
- Erfolgsquote ca. 90%
- Bearbeitung durch einen (Fach-)Anwalt
- Festpreis
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*pro Bewertung, zzgl. der gesetzl. MwSt. – Angebot richtet sich nur an Unternehmen i.S.d. § 14 BGB
Die Macht der Bewertungen
60,2% der Deutschen lesen vor einer verbindlichen Kaufentscheidung Onlinebewertungen.
Bundesweite repräsentative GfK-Online-Umfrage unter 1.001 Frauen und Männern zwischen 18 und 74 Jahren, April 2021.
63% der Verbraucher wurden bereits durch eine positive Kundenrezension zu einem Kauf verleitet; von den 18 – 29-jährigen sind es sogar 80%.
Bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter 1.607 Personen zwischen18 und 69 Jahren, Quelle: SPLENDID RESEARCH GmbH.
80% der Verbraucher halten Rezensionen auf unabhängigen Bewertungsportalen als vertrauenswürdig.
50% der Internetnutzer vertrauen Online-Bewertungen genau so sehr, wie dem Rat von Familie und Freunden.
HolidayCheck, Studie „Psychologie des Bewertens“, August 2016.
46% der Internetnutzer lesen mehrmals pro Monat Online-Bewertungen.
HolidayCheck, Studie „Psychologie des Bewertens“, August 2016.
75,4% der Bundesbürger geben an, dass Bewertungen für sie besonders wichtig sind, wenn sie einen Shop noch nicht kennen.
Bundesweite repräsentative GfK-Online-Umfrage unter 500 Frauen und Männern ab 14 Jahren, 2017, Quelle: Greven Medien.
Bewertungen löschen – Das Wichtigste auf einen Blick
- Negative Bewertungen können gelöscht werden, wenn sie gegen die Richtlinien der Bewertungsportale verstoßen oder rechtswidrig sind.
- Das selbstständige Melden von Bewertungen auf den Bewertungsportalen führt meistens nicht zur Löschung.
- Um erfolgreich Bewertungen zu löschen, empfehlen wir Ihnen von Anfang an die Zusammenarbeit mit einem Anwalt. Jetzt kostenlos & unverbindlich anfragen.
- Eigene (selbst verfasste) Bewertungen können Sie einfach löschen, in dem sie sich beim Bewertungsportal anmelden und die Bewertung entfernen.
FAQ rund ums Thema Rezension löschen
Wann ist es möglich, negative Bewertungen zu löschen?
Negative Bewertungen können gelöscht werden, wenn sie gegen die Richtlinien des jeweiligen Bewertungsportals verstoßen oder wenn sie rechtswidrig sind.
Rechtswidrig sind Bewertungen, die sich als Schmähkritik, Formalbeleidigungen oder als Angriff auf die Menschenwürde erweisen und deren Inhalte sich nicht mit dem konkreten Sachverhalt auseinandersetzen.
Wie kann ich eine Rezension löschen lassen?
Um eine Rezension löschen zu lassen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Rezension beim Bewertungsportal melden
Sie können eine Rezension löschen lassen, indem Sie diese bei dem jeweiligen Bewertungsportal melden. Bei Google loggen Sie sich hierfür in Ihrem Unternehmensprofil an, wählen die zu löschende Bewertung aus und melde diese unter Angabe der Art des Verstoßes. Das Melden einer negativen Bewertung führt aber oft nicht zu deren Löschung. Die Portale reagieren entweder gar nicht oder lehnen eine Löschung ab. Zudem kann durch ein falsches Vorgehen das spätere Löschen durch einen Anwalt unmöglich gemacht werden. Daher empfehlen wir Ihnen von Anfang, negative Bewertungen vom Anwalt löschen zu lassen.
Anwalt mit Löschung der Rezension beauftragen
Anwälte wie wir sind spezialisiert auf die Löschung von negativen Bewertungen und verfügen über das notwendige rechtliche Know-How und die Erfahrung für eine erfolgreiche Bewertungslöschung. Durch die Beauftragung eines Anwalts sparen Sie sich Zeit und Nerven, vermeiden Fehler, maximieren Ihre Erfolgschancen und schützen schnell und effektiv Ihren wichtigen unternehmerischen Ruf.
Kann ich auch unmittelbar anwaltlich gegen den Bewerter vorgehen?
Ja, theoretisch ist dies möglich, aber in der Praxis eher seltener.
Um direkt gegen den Verfasser einer negativen Bewertung vorzugehen, müssen Sie die Identität des Verfassers kennen und diese gegebenenfalls auch nachweisen/beweisen können.
Dies ist jedoch nicht so simpel, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Selbst wenn Sie eine Bewertung von jemandem namens „Peter Meier“ erhalten haben und tatsächlich eine Person dieses Namens in Ihrer Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Geschäftspartnerliste haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dieser „Peter Meier“ auch tatsächlich der Verfasser der Bewertung ist. Es ist möglich, dass ein Konto von verschiedenen Personen genutzt wird, etwa von Familienmitgliedern. Es könnten auch sogenannte Fake-Accounts erstellt werden, unter denen dann Bewertungen abgegeben werden.
Würden Sie also mit absoluter Sicherheit behaupten können, dass der Bewerter namens „Peter Meier“ zweifelsfrei identisch mit dem Ihnen bekannten „Peter Meier“ ist?
Wir würden dies jedenfalls nicht tun, vor allem da die Beweislage unsicher ist. Ein Rechtsstreit könnte an den Anforderungen der Zulässigkeit scheitern, wenn sich herausstellt, dass Sie möglicherweise den falschen „Peter Meier“ verklagt haben. Nicht nur, dass Sie einen Rechtsstreit allein deshalb verlieren können und somit dessen Kosten zu tragen haben, können Sie sich (zusätzlich) weiteren Regressansprüchen aussetzen.
Angesichts dieser Komplexität ist es in den meisten Fällen ratsam, zunächst gegen die Betreiber der Bewertungsplattform vorzugehen.
Wie kann ich meine eigene Bewertung löschen?
Eine eigene Bewertung zu löschen ist schnell erledigt. Sie loggen sich beim jeweiligen Bewertungsportal ein, gehen in Ihrem Nutzerprofil zur Übersicht Ihrer abgegebenen Rezensionen, wählen die zu löschende Bewertung aus und entfernen diese.
Sind Bewertungen überhaupt wichtig?
Ja, Bewertungen sind wichtig, insbesondere in der heutigen digitalen Ära, in der das Online-Verhalten von Verbrauchern eine entscheidende Rolle für Kaufentscheidungen und den Ruf von Unternehmen spielt. Nachstehend haben wir einige Gründe zusammengestellt, warum Bewertungen eine große Bedeutung haben:
1. Einfluss auf Kaufentscheidungen durch negative Bewertungen:
Viele Verbraucher suchen online nach Bewertungen, bevor sie sich für den Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung entscheiden. Positive Bewertungen können das Vertrauen stärken und potentielle Kunden ermutigen, sich für Ihr Unternehmen zu entscheiden.
2. Schlechte Online-Reputation bei negativen Bewertungen:
Bewertungen tragen maßgeblich zur Online-Reputation Ihrer Firma bei. Ein überwiegend positiver Ruf kann sich somit positiv auf den Erfolg und das Wachstum Ihres Unternehmens auswirken. Sollten Sie von solchen Bewertungen betroffen sein, ist es ratsam solche negative Bewertung zu entfernen.
3. SEO und Sichtbarkeit:
Bewertungen können die lokale SEO (Suchmaschinenoptimierung) beeinflussen und die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens in den Suchergebnissen erhöhen. Google bevorzugt Unternehmen mit vielen Bewertungen und einem hohen Notendurchschnitt.
4. Vertrauensbildung durch positive Bewertungen:
Kunden vertrauen den Meinungen anderer Kunden oft mehr als den Marketingbotschaften von Unternehmen. Positive Bewertungen können Ihr Unternehmen deshalb als vertrauenswürdig und zuverlässig qualifizieren.
5. Konkurrenzvorteil durch positive Bewertungen:
Ein Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen kann sich von der Konkurrenz abheben und als bevorzugte Wahl für potenzielle Kunden und Geschäftspartner gelten.
Insgesamt können Bewertungen dazu beitragen, das Image Ihres Unternehmens zu gestalten, Kundenvertrauen aufzubauen und potenzielle Kunden zu überzeugen.
Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Warum sollte ich gerade einen Fachanwalt von bewertung-löschen24.de beauftragen?
Es gibt mehrere Gründe, unsere spezialisierten Anwälte zu Ihrem idealen Partner rund um das Thema „negative Bewertung löschen lassen“ werden:
Echte Anwaltskanzlei – Fachliche Expertise rund um das Thema „ungerechtfertigte Google Bewertung löschen lassen“
Wir von bewertung-löschen24.de sind eine „echte“ Anwaltskanzlei, sodass Ihr Anliegen, die Löschung negativer Bewertungen, von einem „richtigen“ Anwalt oder Fachanwalt betreut wird. Als zugelassene Anwälte unterliegen wir strengen berufsrechtlichen Regelungen, so insbesondere auch mit Blick auf die Haftung, Mandatsbearbeitung und Verschwiegenheit. Dies gilt selbstredend auch beim löschen / entfernen von einer rechtswidrigen, falschen, unwahren und damit unzulässigen Google-Bewertung.
Legale Vorgehensweise beim Thema „Löschantrag bei Google“
Bereits dies unterscheidet uns von Internetagenturen, die in aller Regel nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind und die sich deshalb auf zumeist illegale Art und Weise die Entfernung von rechtswidrigen, falschen, unwahren und damit unzulässigen Google-Bewertungen anbieten.
Kanzlei der kurzen Dienstwege: Persönlicher Kontakt beim Löschen schlechter Bewertungen
Wir betrachten uns zudem als „Kanzlei der kurzen Dienstwege“. Unsere Büroorganisation macht es Ihnen leicht, einen persönlichen Kontakt zu uns aufzubauen und Ihren Rechtsanwalt (Fachanwalt) in unserer Kanzlei sowohl telefonisch als auch per E-Mail unmittelbar zu erreichen.
Spezialisiert auf IT-Recht seit 2007: Umfangreiche Erfahrung beim Thema „ungerechtfertigte Bewertung entfernen“
Sodann zählen u.a. das IT-Recht, also das sog. Internetrecht bzw. das eCommerce-Recht, seit unserer Gründung im Jahre 2007 zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Wir sind deshalb mit den speziell dort auftretenden und vielschichtigen Fallkonstellationen vertraut. Im Laufe der Jahre konnten unsere Anwälte einen hohen praktischen Erfahrungsschatz bei der Löschung von schlechten Rezensionen aufbauen.
Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz: Unternehmen im Fokus
Zugleich sind wir als Kanzlei mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz insbesondere auf die Belange der Gewerbetreibenden und Unternehmen spezialisiert.
Expertise im Äußerungsrecht: Basis jeder Bewertung auf Bewertungsportalen
Unsere fachlichen Betätigungen auf dem Gebiet des Äußerungsrechts, das die Grundlage einer jeden Bewertung bildet, runden unsere fachliche sowie praktische Qualifikation im Zusammenhang mit dem Thema „negative Rezension löschen lassen“ ab.
Datenschutzexpertise: Ein Schlüsselaspekt beim Thema „schlechte Bewertung entfernen lassen“
Ferner sind das Datenschutzrecht in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Gegenstand vieler Internetbewertungen, die Google zur Löschung prüft. Gleich drei unserer Rechtsanwälte bzw. Kollegen sind als Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV-SÜD) tätig – einer dieser Kollegen verfügt gleichzeitig auch noch über die Qualifikation eines Zertifizierten Datenschutzauditors (TÜV-SÜD).
Ihr richtiger Ansprechpartner: Fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung bei negativen Bewertungen
Aufgrund unserer Ausrichtung, unserer fachlichen Qualifikation sowie unserer langjährigen praktischen Erfahrung sind wir davon überzeugt, dass wir Ihr richtiger Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Problematik „negative Bewertung löschen lassen“ sind.
Verschaffen Sie sich aber gern selbst ein Bild von uns, indem Sie uns im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats zu allen Fragen rund um „negative Rezension löschen lassen“ kontaktieren.
Ist das Orientierungstelefonat mit dem Rechtsanwalt wirklich kostenlos?
Ohne Wenn und Aber: JA!
Wir meinen, dass beim Thema „Bewertungslöschung“ – so wie letztlich in jedem Mandatsverhältnis – zunächst einmal die grundlegenden Fragen, Belange und Bedürfnisse geklärt werden müssen. Dies geht unseres Erachtens nur dann, wenn man sich im Vorfeld zunächst einmal unverbindlich über Ihr Vorhaben unterhält. Dadurch erfahren Sie Näheres über uns und unsere Arbeitsweise. Aber auch wir bekommen eine Vorstellung von Ihren Erwartungen und Zielen.
Darüber hinaus sollte noch „die Chemie stimmen“ – auch Sie sollen also im Rahmen des Orientierungstelefonats unverbindlich herausfinden können, ob Sie sich bei uns „in guten Händen“ fühlen.
All dies funktioniert nach unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei nur dann, wenn Sie sich als Interessent für unsere Leistungen keine Sorgen machen müssen, dass bei einem Erstkontakt bereits Kosten in womöglich ungewisser Höhe entstehen.
Erst wenn alles „passt“, wir das Thema „Kosten“ ausdrücklich besprochen haben und Sie uns anschließend förmlich beauftragen, fallen die dafür vereinbarten Rechtsanwaltsgebühren an. Versprochen!
Wenn Sie sich nach dem Orientierungstelefonat gegen eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden, entstehen Ihnen also keine Kosten.
Ab wann fallen für mich Kosten oder Rechtsanwaltsgebühren an, wenn ein Anwalt sich mit meinen Bewertungen befasst?
Vertrauen ist für uns besonders wichtig und zwar insbesondere auch dann noch, wenn wir Ihre Ziele erreichen konnten oder unser Tätigwerden abrechnen. Deshalb sprechen wir das Thema „Gebühren“ schon im Eigeninteresse stets im Vorfeld sowie unaufgefordert an.
Erst wenn Sie uns dann sagen, dass es „losgehen“ soll, fallen unsererseits Kosten an.
Nur so können wiederum wir unser Ziel erreichen, dass Sie auch noch dann noch mit uns als Rechtsanwaltskanzlei zufrieden sind, wenn Sie eine Rechnung von uns erhalten.
Können die Rechtsanwälte nicht Erfolgshonorare für die Löschung vereinbaren?
Nein.
Als Anwaltskanzlei dürfen wir Ihnen leider kein Erfolgshonorar das Löschen von Bewertungen anbieten. Nach den für uns Anwälte geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen dürfen Erfolgshonorare nur unter ganz engen Voraussetzungen vereinbart werden.
Erfolgshonorare sind gemäß § 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausdrücklich unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nichts anderes bestimmt. Nur dann, wenn Sie als Mandant im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würden, dürfte nach § 4a Abs. 1 RVG ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Diese Fälle sind in unserer Praxis bis dato noch nie vorgekommen.
Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihr Fall anders gelagert sei, können Sie uns darauf natürlich gern ansprechen.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Bewertungslöschung?
Ja, wenn Sie uns als Rechtsanwaltskanzlei mit der anwaltlichen Löschung auf Bewertungsportalen beauftragen, werden die Kosten in den meisten Fällen von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Dies gilt dann sowohl für die außergerichtlichen Kosten als auch für die Kosten, die Ihnen womöglich durch ein gerichtliches Verfahren entstehen.
Dies unterscheidet uns von den nicht zur Anwaltshaft zugelassenen Internetagenturen, die sich auf illegale Art und Weise rechtsberatend auf dem Gebiet „negative Bewertung löschen lassen“ betätigen.
Die Einzelheiten hängen aber auch von Ihrem ganz individuellen Versicherungsvertrag und dem sich daraus ergebenden Versicherungsumfang ab. Unter Umständen ist auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.
Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Welche Bewertungen lassen sich nicht löschen?
Hierauf gibt es leider keine konkrete, erschöpfende Antwort.
Es lässt sich unserer Erfahrung nach aber festhalten, dass eine Internetbewertung,
- der (nachweislich) ein Kundenkontakt/eine geschäftliche Beziehung vorausgegangen ist, und
- die entweder wahre Tatsachenbehauptungen enthält und/oder
- die sich noch im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung bewegt,
vom bewerteten Unternehmen hingenommen werden müssen.
Aber selbst bei anfänglich aussichtslos erscheinenden Fällen kann bei taktisch sinnvoller Vorgehensweise häufig doch noch eine Bewertungslöschung erreicht werden. Die Praxis zeigt somit, dass sich weitaus mehr Bewertungen löschen lassen als man zunächst meint.
Soll ich auf eine negative / schlechte Bewertung antworten oder reagieren?
Davon können wir grundsätzlich nur abraten.
Zwar ist es auch für uns verständlich, dass Sie auf schlechte Kritik antworten und eine unfaire oder unwahre Bewertungen reagieren wollen, um dabei auch Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Allerdings müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihre Reaktion auf die negative Bewertung unmittelbare Auswirkungen auf das Löschverfahren hat.
Selbst wenn Sie später Ihre Antwort auf eine negative Bewertung wieder löschen, bleibt diese Information bspw. bei Google gespeichert, sodass Google im Falle eines Rechtsstreits auf Ihre eigenen Angaben zurückgreifen kann. Dies kann in schlimmsten Fall sogar so weit führen, dass eine an sich löschbare Bewertungen nur deshalb praktisch unlöschbar wird, weil im Vorfeld – wenn natürlich auch unabsichtlich – taktische Fehler gemacht worden sind.
Es ist nicht hinzunehmen, dass Sie unnötiger Weise oder aus falscher Bescheidenheit unzulässige und rechtswidrige Fake-Bewertungen dulden. Deshalb ist es selbstverständlich Ihr gutes Recht, schlechte Internetbewertungen einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und sie ggf. anschließend auf dem Rechtsweg löschen / entfernen zu lassen.
Dies gilt umso mehr, als dass Negativbewertungen / Fake-Bewertungen nach unserer Erfahrung mitunter auch auf unlautere Weise im Wettbewerbskampf von Mitbewerbern oder von enttäuschten Kunden missbraucht werden. Weil es dabei freilich nicht darum geht, Ihr Unternehmen wahrheitsgemäß darzustellen, können Sie selbstverständlich auch solche negative Rezensionen löschen lassen.
Sofern sich anschließend bewahrheitet, dass eine Bewertung rechtswidrig ist, ist diese Bewertung zu löschen. Sowohl zum Schutz Ihres Unternehmens als auch zur Erreichung des Ziels, das Ihre Leistungen wahrheitsgemäß und realitätsgetreu dargestellt werden, können und sollten Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel mit gutem Gewissen einsetzen.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Bewertungslöschung?
Nach unserer praktischen Erfahrung stehen die Chancen, eine schlechte Bewertung endgültig zu löschen, mit etwa 90 % sehr gut.
Zu beachten ist allerdings, dass es sich dabei um einen Durchschnittswert handelt, der naturgemäß keine Aussage über den jeweiligen Einzelfall treffen kann. Eine Tendenz und Risikoabschätzung lässt sich hieraus aber dennoch sehr gut herleiten.