Warum Ärzte nicht auf schlechte Internet-Bewertungen antworten sollten

In der heutigen digitalen Welt haben Internet-Bewertungen eine enorme Auswirkung auf das Image und den Ruf von Unternehmen und Dienstleistern, einschließlich Ärzten. Negative Arztbewertungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl persönlich als auch beruflich. Dennoch sollten Ärzte äußerst vorsichtig sein, wenn es darum geht, auf solche Rezensionen zu antworten. Neben rechtlichen Aspekten, wie dem Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, können unüberlegte Antworten auch den Ruf eines Arztes weiter schädigen.

Arzt sollte nicht auf negative Bewertung antworten

Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht

Eine der größten rechtlichen Bedenken, wenn Ärzte z.B. auf Google-Bewertungen reagieren, ist der mögliche Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, die zudem gleichzeitig auch eine Straftat im Sinne des § 203 StGB darstellen kann. Gemäß den ethischen und rechtlichen Standards im Gesundheitswesen sind Ärzte verpflichtet, die Vertraulichkeit und Privatsphäre ihrer Patienten zu wahren. Dies bedeutet, dass sensible medizinische Informationen nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Patienten offengelegt werden dürfen.

Wenn Ärzte auf eine Arztbewertung antworten und dabei medizinische Informationen preisgeben, selbst wenn sie nicht direkt den Namen des Patienten nennen, kann dies als Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht betrachtet werden. Selbst scheinbar harmlose Details könnten potenziell dazu führen, dass der Patient identifiziert wird (siehe das Beispiel eine Antwort auf eine negative Arztbewertung unten). Dies stellt nicht nur eine Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient dar, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Klagen wegen Verletzung der Privatsphäre.

Potenzielle Strafen und rechtliche Risiken bei Arztbewertungen

Die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht können schwerwiegend sein. Ärzte, die gegen diese ethische und rechtliche Verpflichtung verstoßen, können mit disziplinarischen Maßnahmen seitens ihrer medizinischen Aufsichtsbehörden rechnen. Dies kann zu beruflichen Sanktionen bis hin zum Verlust der ärztlichen Zulassung führen. Darüber hinaus könnten Ärzte auch mit zivilrechtlichen Klagen konfrontiert werden, die zu finanziellen Strafen und Reputationsschäden führen können. Auch die Strafverfolgungsbehörden, also Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte, könnten den Straftatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 des Strafgesetzbuches – StGB) aufgreifen.

Ein weiteres rechtliches Risiko besteht darin, dass Ärzte in ihren Antworten z.B. auf Google-Bewertungen diffamatorische Aussagen machen könnten. Auch wenn die Bewertung ungerechtfertigt erscheint, ist es wichtig zu bedenken, dass Ärzte keine Details zu bestimmten Patientenfällen preisgeben dürfen, solange sie nicht von ihrer Verschwiegenheit entbunden wurden. Das Hinzufügen von persönlichen Angriffen oder unprofessionellem Verhalten in der Antwort könnte zu weiteren rechtlichen Problemen führen und den Ruf des Arztes weiter schädigen.

Für Gesundheitsdienstleister, die mit einer Bewertung konfrontiert sind, stellt sich ein zusätzliches ernsthaftes Dilemma: Oft kann der Arzt den Vorwürfen des Kunden nur entgegentreten, indem er vertrauliche Informationen aus Gesprächen zur Gesundheit oder Diagnose des Kunden offenlegt.

Allerdings unterliegt der Arzt gemäß § 203 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) der ärztlichen Schweigepflicht. Die Verletzung dieser Schweigepflicht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Die ärztliche Schweigepflicht umfasst insbesondere:

  • Die Tatsache, dass der Patient in Behandlung ist oder war.
  • Die Identität des Patienten.
  • Alle medizinischen Informationen, die zur Patientenakte gehören.
  • Jegliche Gedanken, Meinungen, familiären, beruflichen und finanziellen Angelegenheiten, die der Patient dem Gesundheitsdienstleister anvertraut hat.
  • Drittgeheimnisse, wie Informationen über die Erkrankung eines Freundes, die der Kunde dem Gesundheitsdienstleister mitgeteilt hat.
  • Beobachtungen des Arztes, beispielsweise während eines Hausbesuchs oder eines Konflikts zwischen Kunden in der Praxis.

Seit dem Jahr 2018 ergänzt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die ärztliche Schweigepflicht in Bezug auf Gesundheitsdaten, wie in Artikel 9 DSGVO festgelegt. Die Verletzung dieser Bestimmungen kann gemäß Artikel 83 Absatz 5 DSGVO mit Strafen von bis zu 20.000.000,00 Euro oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % seines weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Streng genommen darf der Gesundheitsdienstleister daher nicht einmal gegenüber der Bewertungsplattform bestätigen, dass eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung war. 

Deshalb gilt:

Die beste Lösung besteht stets im Löschen der Arztbewertung!

Beispiele von schlechten Arztbewertungen

Um die potenziellen Risiken zu verdeutlichen, betrachten wir einige Beispiele von schlechten Arztbewertungen  aus der Praxis, auf die Ärzte möglicherweise versucht sind, zu antworten und einer Antwort auf eine Arztbewertung, wie sie auf keinen Fall aussehen sollte:

  • „Der Arzt hat mir nicht die Behandlung gegeben, die ich erwartet habe. Ich war sehr enttäuscht.“ – In einer solchen Situation könnte ein Arzt versucht sein, die Gründe für die Behandlungsentscheidung öffentlich zu erklären. Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht dar, da medizinische Informationen preisgegeben werden.

 

  • „Der Arzt war unfreundlich und respektlos.“ – Ein Arzt könnte versucht sein, auf diese Beschwerde zu reagieren, indem er seine Sicht der Dinge darlegt. Dabei könnte er jedoch dazu verleitet werden, persönliche Angriffe zu machen, was zu weiteren rechtlichen Problemen führen könnte.

 

  • „Ich bin mit der Diagnose des Arztes nicht einverstanden. Ich werde nie wieder zu diesem Arzt gehen.“ – Auch wenn die Bewertung ungerechtfertigt erscheint, ist es wichtig, dass Ärzte professionell bleiben und nicht versuchen, den Ruf des Patienten in der Öffentlichkeit zu schädigen.
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Die beste Vorgehensweise für Ärzte

Angesichts der rechtlichen und professionellen Risiken ist es ratsam, dass Ärzte auf schlechte Arztbewertungen bei Bewertungsportalen wie jameda oder Google nicht reagieren sollten. Sollte der Arzt die negative Bewertung so nicht hinnehmen wollen, besteht weiter die Möglichkeit, die negative Rezension löschen zu lassen.

Fazit

Internet-Bewertungen können eine Quelle für Frustration und Sorge für Ärzte sein, insbesondere wenn sie ungerechtfertigt oder irreführend sind. Trotzdem ist es wichtig, dass Ärzte nicht impulsiv auf solche Bewertungen bei Bewertungsportalen wie jameda oder Google reagieren, sondern stattdessen professionelle und rechtliche Bedenken berücksichtigen. Durch die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und die Vermeidung von diffamatorischen Aussagen können Ärzte ihren Ruf schützen und sich auf die Bereitstellung hochwertiger medizinischer Versorgung konzentrieren.