Keine Löschagentur beauftragen- Großes Risiko bei der Beauftragung einer Löschagentur ohne offizielle Anwaltszulassung

Warum sollten Sie bei der Löschung von Bewertungen niemals eine „Löschagenturen“ beauftragen?

Auch wenn das von den sogenannten Löschagenturen anders dargestellt und suggeriert wird, ist die Löschung von Bewertungen auf Plattformen wie Google, Kununu oder Jameda ein komplexes Unterfangen, das rechtliches Fach- und Spezialwissen und eine strategische Herangehensweise erfordert, die sehr stark von dem jeweiligen Sachverhalt und Einzelfall abhängt. Viele Unternehmen oder Personen, die von ungerechtfertigten oder falschen Bewertungen betroffen sind, ziehen aus Unkenntnis der Folgen in Erwägung, sogenannte „Löschagenturen“ zu beauftragen.

Diese Löschagenturen sind aber entweder nicht bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern als Rechtsanwälte/Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen, haben (aus gutem Grund) häufig ihren tatsächlichen Sitz im Ausland und werben lediglich mit einem Scheinfirmensitz in Deutschland – oft in Berlin.

Keine Löschagentur beauftragen

Werden Sie hellhörig, wenn Sie per Werbeanruf oder Werbe-E-Mail kontaktiert worden sind. Achten Sie genau auf die Angaben im Impressum der Internetseite der Löschagentur. Genauso hellhörig sollten Sie bereits dann sein, wenn es keine eindeutigen Angaben im Impressum der Webseite der Löschagentur gibt. Genauso skeptisch sollten Sie sein, wenn die Löschagentur ihren Sitz im Ausland hat. Wenn mit einem Sitz in Deutschland geworben wird, überprüfen Sie bitte das offizielle und im Internet kostenfrei einsehbare Handelsregister unter www.handelsregister.de. Wir haben es bereits erlebt, dass Scheinfirmen (also bspw. eine GmbH) im Impressum einer Webseite eines Löschanbieters genannt werden, die jedoch in Wahrheit gar nicht existieren, und auch die auch nicht ins Handelsregister eingetreten sind. Eine solche Taktik dient natürlich nur der Verschleierung, um für rechtswidrige und damit illegale Angebote und Leistungen nicht belangt werden zu können. Prüfen Sie auch, ob die Löschagentur über eine Anwaltszulassung verfügt. Sollte eine Firma oder ein Anbieter tatsächlich bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer zur Anwaltschaft zugelassen sein, so ist über diese Anwaltszulassung als Pflichtangabe auch im Impressum der Webseite zwingend zu informieren. Mit anderen Worten: keine Angabe = (höchstwahrscheinlich) keine Anwaltszulassung

Dennoch treten diese unseriösen Agenturen oft genauso auf wie eine Anwaltskanzlei. Es wird zudem allerdings noch mit schnellen Ergebnissen, einer hohen Erfolgsquote sowie mit Dumpingpreisen geworben. Auch wenn selbstverständlich der Preis einer Leistung eine Rolle spielt, birgt der Einsatz solcher Agenturen ganz erhebliche Risiken und ist zudem rechtlich unzulässig. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass eine Bewertung alleine durch das unprofessionelle Vorgehen einer solchen Löschagentur unlöschbar wird.

Checkliste: ist ein Anbieter für Bewertungslöschung seriös?

  • Hat der Anbieter Sie erstmals per E-Mail kontaktiert: Finger weg! Bereits die erste Kontaktaufnahme per E-Mail ist per se ohne Ihre vorherige (!) Einwilligung unzulässig. Jemand, der schon auf illegale Weise für seine Leistungen wirbt, wird auch im Übrigen keine Scheu haben, sich rechtswidrig zu verhalten.
  • Hat die Löschagentur Sie erstmals telefonisch kontaktiert, um Ihnen die Löschung von Bewertungen anzubieten? Auch diese Werbeanrufe sind nahezu ausnahmslos unzulässig (Cold Calls). Eine zugelassene Rechtsanwaltsanwaltskanzlei wird Sie niemals telefonisch kontaktieren, um Ihnen die Löschung von Bewertungen anzubieten.
  • Welche Informationen haben Sie über die Löschagentur?

Überprüfen Sie die Internetseite des Anbieters.
Gibt es ein Impressum?
Wird eine ausländische Firma angegeben?
Wird eine deutsche Firma im Impressum genannt? Überprüfen Sie das offizielle Handelsregister unter www.handelsregister.de
Werden Angaben zu einer Zulassung bei einer Rechtsanwaltskammer gemacht? Überprüfen Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer, ob die Angaben zutreffend sind.

  • Besteht keine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer? Lesen Sie dringend die nachfolgenden Informationen, um Schäden und unumkehrbare Nachteile zu vermeiden.

Das Löschen von Bewertungen durch Agenturen ist rechtlich unzulässig – Keine Löschagentur beauftragen

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist es Nicht-Anwälten verboten, Rechtsdienstleistungen anzubieten. Die Löschung von Bewertungen fällt eindeutig in diesen Bereich, da sie oft die Prüfung rechtlicher Ansprüche, die Formulierung juristischer Schriftsätze und die rechtliche Argumentation umfasst.

  • Rechtliche Grundlage: Das Oberlandesgericht Hamburg entschied mehrfach, dass es Agenturen untersagt ist, die Löschung von Bewertungen als Rechtsdienstleistung anzubieten. Diese Tätigkeit ist ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten. Das Oberlandesgericht Hamburg hat dabei stets klargestellt, dass Agenturen ohne Anwaltszulassung weder die rechtliche Bewertung noch die juristische Kommunikation mit Bewertungsplattformen übernehmen dürfen.
  • Konsequenzen: Wenn Sie eine Löschagentur (auch unwissentlich) mit der Erbringung einer Rechtsdienstleistung beauftragen, ist die Tätigkeit der Agentur illegal. Plattformen wie Google, Kununu oder Jameda können diese Löschanfragen allein aufgrund der fehlenden Anwaltszulassung ablehnen.

Praxisbeispiel:

Eine Agentur, die sich (angeblich) auf die Löschung von Bewertungen spezialisiert hatte, wurde nach einer Klage eines Rechtsanwalts dazu verurteilt, die Rechtsdienstleistung einzustellen. Der Grund: Die angebotenen Leistungen stellten eine unerlaubte Rechtsdienstleistung dar. Dieses Urteil schützt Unternehmen vor unprofessionellen Vorgehensweisen, die sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich riskant sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Fehlende juristische Expertise

Die Löschung einer Bewertung ist rechtlich anspruchsvoll und sollte immer auf die konkreten Anforderungen des Bewerteten zugeschnitten sein. Bewertungsportale wie Google, Kununu oder Jameda berufen sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit und löschen Einträge nur, wenn sie nachweislich gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu zählen:

Agenturen ohne juristische Fachkenntnisse sind nicht in der Lage, diese rechtlichen Kriterien korrekt zu bewerten oder durchzusetzen. Auch vor den Landgerichten dürfen diese Löschagenturen nicht für Sie tätig werden. Im Gegensatz dazu können spezialisierte Rechtsanwälte, die dann auch zwingend über eine Anwaltszulassung verfügen müssen, eine fundierte rechtliche Analyse durchführen und die Erfolgsaussichten der Löschung realistisch einschätzen sowie die bestmögliche Strategie entwickeln, um die Löschung herbeizuführen.

Manche Löschagenturen geben (oftmals zum Schein oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen) vor, mit Anwälten zu kooperieren. Doch auch selbst eine solche (angebliche) Kooperation berechtigt Löschagenturen nicht dazu, in Deutschland Rechtsdienstleistungen anzubieten (BGH, Urteil vom 29.07.2009 – I ZR 166/06; BGH, NJW-RR 2016, 693 – „Anwalt als Erfüllungsgehilfe“).

Das hat seinen guten Grund: Anders als Löschagenturen unterliegen Rechtsanwälte strengen beruflichen Regelungen und der Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammern. Zudem sind Rechtsanwälte für Falschberatungen haftbar, müssen über Versicherungen verfügen und unterliegen beispielsweise der Schweigepflicht. Auch die Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt.

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Eingeschränkte Durchsetzungsmacht

Plattformen wie Google oder Kununu reagieren nur auf juristisch fundierte Anfragen, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Ein rechtssicher formuliertes Schreiben von einem Anwalt hat daher deutlich höhere Erfolgschancen, da es juristisch fundiert verfasst wurde. Hinzu kommt, dass eine ursprünglich löschbare Bewertung alleine durch ein unprofessionelles Beanstandungsschreiben einer Löschagentur unlöschbar werden kann. In diesem Fall kann es sogar sein, dass später eine anwaltliche Beratung nicht weiterhelfen kann, die Bewertung noch zu löschen. Vor Gericht können Sie ohnehin nicht von einer Löschagentur vertreten werden, sodass die Leistung einer Löschagentur schon deshalb nicht mit den Tätigkeiten verglichen werden kann, die Rechtsanwälte in zulässiger Weise erbringen dürfen.

Zudem haben Löschagenturen ihren Sitz zumeist im Ausland. Zum einen wird hierdurch die Verfolgbarkeit eines unzulässigen Geschäftsgebarens erschwert bzw. unmöglich gemacht, zum anderen bietet ein solcher Geschäftssitz im Ausland auch die Möglichkeit, sich Regeressansprüchen von Kunden/Auftraggebern zu entziehen.

Fazit: Setzen Sie auf juristische Expertise

Die Beauftragung einer „Löschagentur“ mag auf den ersten Blick günstig und unkompliziert erscheinen, doch die Nachteile überwiegen bei weitem. Ohne juristische Expertise, Durchsetzungsmacht und Transparenz sind die Erfolgsaussichten der Bewertungslöschung gering, während die das Risiko besteht, dass die beanstandete Bewertung unlöschbar wird.

Ein spezialisierter Rechtsanwalt bietet Ihnen juristisch fundiertes Wissen und eine umfassende Beratung, die weit über die Löschung hinausgeht. Setzen Sie auf eine professionelle und rechtssichere Lösung – für den Schutz Ihrer Reputation und die nachhaltige Stärkung Ihres Unternehmens.