Preise negative Bewertlung löschen lassen

Kontaktieren Sie unsere Anwälte völlig unverbindlich und nutzen Sie unsere

In unseren Festpreisen ist enthalten:

Kostenlose juristische Erstberatung

Sie nennen uns die zu beanstandende Bewertung. Wir besprechen mit Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs die Möglichkeiten einer schnellstmöglichen und effizienten Löschung der Bewertung. KOSTENLOS und UNVERBINDLICH.

Einleitung des Löschverfahren

Wir entwerfen für Sie ein Löschkonzept und leiten sodann das in Ihrem Fall erfolgversprechendste Löschverfahren gegenüber der Plattform ein. Zudem halten wir Sie während des gesamten Löschprozesses informiert.

Korrespondenz mit Bewertungsplattform

Nicht immer führt ein erstes Beanstandungsschreiben zur Löschung der Bewertung. Insbesondere dann, wenn der Bewerter hierzu Stellung bezieht und in der Folge Unklarheiten bestehen, kann ein ausführlicher Schriftwechsel nötig werden.

Überprüfung der Löschung

Wenn wir vom Bewertungsportal die Bestätigung der Löschung erhalten, überprüfen wir die tatsächliche Löschung der Bewertung auf dem jeweiligen Portal. Unzulässige Bewertungen müssen dauerhaft und endgültig gelöscht werden.

Prüfung weiterer Möglichkeiten

In den allermeisten Fällen führt unsere anwaltliche Löschungsaufforderung bereits zum Erfolg. Sollte dies in besonders gelagerten Fällen einmal nicht der Fall sein, besprechen wir mit Ihnen alternativen Vorgehensweisen.

Juristische Kompetenz

Bei uns erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket vom spezialisierten Rechtsanwalt. Ohne Wenn und Aber! Wir sind keine der unzähligen Löschagenturen, die ohne juristischen Hintergrund lediglich den Geschäftskontakt mit dem Bewerter bestreitet.

Preise negative Bewertlung löschen lassen Google

*pro Bewertung, zzgl. der gesetzl. MwSt. – Angebot richtet sich nur an Unternehmen i.S.d. § 14 BGB

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*pro Bewertung, zzgl. der gesetzl. MwSt. – Angebot richtet sich nur an Unternehmen i.S.d. § 14 BGB

Preise negative Bewertlung löschen lassen Jameda

*pro Bewertung, zzgl. der gesetzl. MwSt. – Angebot richtet sich nur an Unternehmen i.S.d. § 14 BGB